Die Verordnung über die Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente (DOK-VO) regelt die Erstellung und Vorhaltung der Ergebnisse der Evaluierung, Gefahren und Maßnahmen.
Das Verfahren um Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente zu erstellen, oder die Art der Aufbewahrung (z.B. in einem Ordner oder digital), ist darin nicht vorgegeben.
Die Grundlage der Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente kann dabei der Arbeitsplatz, die Tätigkeit, aber auch nach Arbeitsvorgang oder Gefahrenart aufgeteilt werden – gleichartiges muss dabei nur ein mal dokumentiert werden.
Meist ist es trotzdem am einfachsten, eine Arbeitsstätte in deren Abteilungen aufzuteilen und die einzelnen Tätigkeiten zu beschreiben (z.B. Zentrale – Abteilung Verwaltung – Arbeitsplatz Sekretariat, oder Filiale B – Abteilung Verkauf – VerkäuferIn).
Mindestens muss enthalten sein (Details sind in der DOK-VO §2 zu finden):
Für Kleinfirmen gibt es auch Erleichterungen zur Dokumentation.
Siehe AUVA-Merkblatt Sicherheit Kompakt M041 Verordnung über Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente, sowie Informationen und Leerformulare auf http://www.eval.at/arbeitsplatzevaluierung/Leerformulare.aspx ,sowie unter im AUVA-Heft E15 Evaluierung- Möglichkeiten der Dokumentation.
Aus Erfahrung kann gesagt werden, dass ein physischer Ordner “Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente” je Standort Gold wert ist.
Darin sollten in eindeutig erkennbaren Untergliederungen, alle Arten an Gesundheitsschutzdokumenten enthalten sein, bzw. ein Verweis auf den Lagerort. Insbesondere in Situationen, in denen die Dokumente rasch gebraucht werden, Inspektion oder Vorfall, Unterweisung oder Prüfung, hat sich ein physischer Ordner als wichtig herausgestellt.