Unterweisung bedeutet nach Wikipedia:Unterweisung jemanden “Wissend und könnend zu machen” – im Arbeitsschutz für Gefahren für Sicherheit und Gesundheit, sowie über die Maßnahmen zur Gefahrenverhütung. Näheres auch unter https://www.arbeitsinspektion.gv.at/inspektorat/Uebergreifende_Themen/Unterweisung_Information/,sowie der AUVA-Broschüre Sicherheit Kompakt: M070 Unterweisung und Information.
Unterweisungen sind gesetzlich vorgeschrieben, da Gefahren vielfach nicht vollständig durch technische bzw. organisatorische Sicherheitsmaßnahmen beseitigt werden können und diese nicht allen Arbeitnehmern in der gesamten Tragweite ersichtlich sind.
Dabei dürfen auch Leiharbeiter (Überlassung) nicht vergessen werden. Leiharbeiter sind wie eigene Mitarbeitern zu unterwiesen.
Erforderlich ist eine Unterweisung auf alle Fälle:
Man unterscheidet Unterweisungen nach:
Der Unterweisungsumfang beinhaltet:
Die Unterweisungen haben die Betriebsanweisungen, sowie Bedienungsanleitungen einzubeziehen und können durch praktische Übungen ergänzt werden, bis die Inhalte verinnerlicht wurden.
Die Unterweisung kann mündlich und/oder schriftlich, online, als Multimediavortrag oder als Frontalvortrag, direkt am Arbeitsplatz oder in einem Trainingsraum geschehen, muss jedoch nachweislich erfolgen.
Bei der Unterweisung ist auf Verständlichkeit und auf Nachweislichkeit zu achten. Leiharbeiter müssen ebenfalls, wie eigene Mitarbeitern, unterwiesen werden.
Die Unterweisung muss nachweislich geschehen, eine Dokumentation bzgl. Art, Inhalt, Unterweiser, Unterweisungsdatum und Unterwiesene(r) sind unerlässlich.