Unterweisung

Unterweisung zur Benutzung

Unterweisung bedeutet nach Wikipedia:Unterweisung jemanden “Wissend und könnend zu machen” – im Arbeitsschutz für Gefahren für Sicherheit und Gesundheit, sowie über die Maßnahmen zur Gefahrenverhütung. Näheres auch unter https://www.arbeitsinspektion.gv.at/inspektorat/Uebergreifende_Themen/Unterweisung_Information/,sowie der AUVA-Broschüre Sicherheit Kompakt: M070 Unterweisung und Information.

Unterweisungen sind gesetzlich vorgeschrieben, da Gefahren vielfach nicht vollständig durch technische bzw. organisatorische Sicherheitsmaßnahmen beseitigt werden können und diese nicht allen Arbeitnehmern in der gesamten Tragweite ersichtlich sind.

Dabei dürfen auch Leiharbeiter (Überlassung) nicht vergessen werden. Leiharbeiter sind wie eigene Mitarbeitern zu unterwiesen.

Unterweisungsanlass

Erforderlich ist eine Unterweisung auf alle Fälle:

  • Neueinstellung oder Versetzung / neue Tätigkeit
  • neue Umgebungsbedingungen (z.B. neue Maschine, Arbeitsweise bzw. neuer Arbeitsablauf, …)
  • neue eigene Bedingungen (z.B. Schwangerschaft, Lehrlinge, Krankheit, …)
  • bei Anlassfällen (z.B. Beinahe-Unfall, Besichtigung…)
  • wiederkehrend (regelmäßig, z.B. jährlich)

Unterweisungsart

Man unterscheidet Unterweisungen nach:

  • Allgemeiner Sicherheitsunterweisung
  • Arbeitsplatzunterweisung
    • Tätigkeiten (Arbeitseinweisung)
    • Personen (sicherheitsgerechtes Verhalten)
    • Hilfsmittel (z.B. Persönliche Schutzausrüstung)
    • Orte (Bereiche mit erhöhter Gefährdung)
  • Unterweisung wegen Fehlverhalten

Unterweisungsumfang

Der Unterweisungsumfang beinhaltet:

  • Allgemeine Verhaltensregeln, gesetzliche Regeln
  • Arbeiten und Umgang mit Arbeitsmittel/Arbeitsstoffen am eigenen Arbeitsplatz
  • mögliche Gefährdungen (Arbeitsmittel, Arbeitsstoff, Alleinarbeit oder Gruppenarbeit, Umgebung, Brand, …)
  • Schutzmaßnahmen
  • Verhaltensregeln und Notfallvorgaben
  • einschlägige Inhalte der Vorschriften und Regeln

Die Unterweisungen haben die Betriebsanweisungen, sowie Bedienungsanleitungen einzubeziehen und können durch praktische Übungen ergänzt werden, bis die Inhalte verinnerlicht wurden.

Unterweisungsform

Die Unterweisung kann mündlich und/oder schriftlich, online, als Multimediavortrag oder als Frontalvortrag, direkt am Arbeitsplatz oder in einem Trainingsraum geschehen, muss jedoch nachweislich erfolgen.

Bei der Unterweisung ist auf Verständlichkeit und auf Nachweislichkeit zu achten. Leiharbeiter müssen ebenfalls, wie eigene Mitarbeitern, unterwiesen werden.

Unterweisungsdokumentation

Die Unterweisung muss nachweislich geschehen, eine Dokumentation bzgl. Art, Inhalt, Unterweiser, Unterweisungsdatum und Unterwiesene(r) sind unerlässlich.

Gerne finden wir die für Sie passenden Unterweisungen bzw. Unterweisungsunterlagen, die Suchanfrage ist unverbindlich und frei von Kosten.

 

Weitere Unterlagen und Vorlagen: